Vollstreckungsbescheid, Verjährung Bedeutung

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Vollstreckungsbescheid, Verjährung

Vollstreckungsbescheid, Verjährung Logo #42834Ein Vollstreckungsbescheid verjährt gemäß § 197 ABs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb von Jahren. Dies betrifft allerdings nur die titulierte Forderung, die Zinsen verjähren innerhalb von drei Jahren.
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